Nachfolgend finden Sie die Mietkonditionen. Das detaillierte Miet- und Benutzungsreglement steht als Download zur Verfügung: Mietreglement, [85 KB]
Der Mietvertrag steht ebenfalls als Download zur Verfügung: Mietvertrag [181 KB]
Idealerweise füllen Sie den Vertrag bereits vorgängig aus und bringen ihn in zwei Exemplaren mit.
Mietbeginn / Mietende:
Nach Absprache oder frei wählbar.
Abendmieten:
Die Dauer der Abendmiete ist auf max. 3 Stunden beschränkt. Danach wird die Gebühr für 1/2 Tag fällig.
Übernahme / Rückgabe:
Die Bootsübernahme Zürichsee erfolgt in der Regel ab Hafen Wollishofen. Die Boote werden immer vollgetankt übergeben.
Die Rückgabe erfolgt am gleichen Ort. Das Boot ist vollgetankt und von persönlichen Gegenständen geräumt zurückzugeben.
Nach Vereinbarung kann gegen Kostenübernahme ein anderer Hafen als Übernahme-/Rückgabeort festgelegt werden.
Übernahme/Rückgabe andere Seen: nach Absprache.
Verspätete Rückgabe:
Pro angebrochene Stunde werden CHF 70.00 verrechnet.
Bezahlung: Die Miete ist im Voraus in bar zu bezahlen. Bei einer längeren Mietdauer oder einer Miete für einen anderen See kann eine Kreditkarte oder Kautionszahlung zur Absicherung der Reservation verlangt werden.
Erstmieter:
Bei erstmaliger Miete oder bei Wechsel auf eine andere Bootskategorie kann auf Wunsch eine Einweisung und Instruktionsfahrt (CHF 70.00) gebucht werden.
Dabei wird der Mieter über die Regeln der Schifffahrt, die jeweiligen lokalen Bestimmungen und über die Sicherheitsvorkehrungen und -Ausrüstung informiert.
Wichtig: Sollte Ihnen die Fahrroutine fehlen, zögern Sie nicht, eine Einführungslektion für CHF 50.00 zu buchen.
Treibstoff:
Die Preise verstehen sich exklusive Treibstoff. Dieser kann mit Kreditkarte oder gegen bar bezogen werden.
(24 Std. Tankstelle bei Restaurant Seerose)
Anerkennung ausländischer Ausweise:
Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:
a. Einen nationalen Führerausweis;
b. Ein internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde.
Die ist gültig für folgende Staaten:
Österreich (nationale und internationale Schiffsführerausweise)
Italien (nationale Schiffsführerausweise)
Frankreich (nationale Schiffsführerausweise)
Deutschland (nationale und internationale Schiffsführerausweise)
Zu beachten ist, dass allfällige Beschränkungen (Bsp. Beschränkung der Motorleistung, Beschränkung der Schiffsart und -grösse, Beschränkung der Segelfläche, Pflicht zum Tragen von Sehhilfen etc.) im nationalen oder internationalen Ausweis auch in der Schweiz gelten.
Zudem muss das in der Schweiz verlangte Mindestalter erreicht werden. Dies kann insbesondere bei Ausweisen für Motorboote in Einzelfällen zur Nicht-Anerkennung führen, da verschiedene Länder bereits ab dem 16. Altersjahr das Führen von Motorbooten gestatten.
Weitere Infos dazu finden Sie unter folgenden Links:
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Vorschriften
Verkehrsregeln:
Jedes Boot ist mit einer Seefahrtskarte und einem Merkblatt über die Gesetze und Verkehrsregeln ausgerüstet. Ein Merkblatt für den Zürichsee steht zum Download zur Verfügung: Merkblatt [2’634 KB]
Bezahlung:
Betrag für Miete und Kaution unbedingt in bar mitbringen!
(Depot / Kaution bei allen Booten CHF 500.00 in bar)
Es werden keine Kreditkarten entgegengenommen.
Am Ende des Auftankens wird die Kaution / das Depot zurückerstattet, sofern keine mutwilligen oder fahrlässige Schäden am Boot entstanden sind.
Beim Zurückbringen wird mit unserer Hilfe vollgetankt. Die Tankstelle befindet sich im Hafen Wollishofen.
Benzin geht zu Lasten des Mieters.
Versicherung:
Alle Boote sind versichert (Haftpflicht, Kasko). Ausserdem besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Wasserski-Fahrer/Wakeboarder. Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.00.
Wichtig:
Achtung vor Untiefen! Schäden an den Schrauben (Propeller) sind nicht versichert und müssen vom Mieter übernommen werden.
Fahrlässig verursachte Schäden (z.B. beim Befahren von Untiefen):
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes zu erstatten, sofern der Mieter nicht beweisen kann, dass er/sie alles unternommen hat, um den Schaden zu vermeiden.
Ausrüstung:
Die Boote verfügen über:
– Rettungsausrüstung für die zugelassene Anzahl Personen
– Schwimmwesten für Kinder
Andere Seen:
Ein Mietboot kann nach Absprache der Kosten auch auf anderen Schweizer Seen eingewassert und vermietet werden.